DEKRA HUK Rechtsprechung
http://www.captain-huk.de/urteile/schadensregulierung-und-kein-ende-ii/
Sofortverkauf zu Restwert aus Gutachten ist zulässig!
Auch das AG Hamburg-St. Georg lehnt die ohnehin nicht BGH-konforme Auffasssung des OLG Köln ab, dass der Geschädigte eines Haftpflichtschadens dem Versicherer Gelegenheit geben müsse, den Restwert aus dem Gutachten zu überprüfen und gegbenenfalls zu überbieten (AG-Hamburg-St. Georg, Urteil vom 05.12.2013, Az. 915C 297/13, Abruf-Nr. 140284).
Es entspricht dem Grundsatz des Schadenrechts, dass der Geschädigte der "Herr des Restitutionsgeschehens ist, wie es der BGH immer wieder betont. Die von den Versicherern immer wieder bemühte Kölner Entscheidung (OLG Köln, Beschluss vom 16.07.2012, Az. 13U 80/12; Abruf-Nr. 123377) findet deshalb bei den Instanzen keinen Widerhall.