Zulässige Reifengrößen sind im Serienreifenkatalog vermerkt
In der Zulassungsbescheinigung Teil I, welche 2005 den alten Fahrzeugschein abgelöst hat, sind nicht mehr alle erlaubten Reifengrößen, sondern nur noch eine geeignete Reifengröße für das Fahrzeugmodell vermerkt. Beim Wechsel auf eine andere Reifengröße muss man sich daher mithilfe des Serienreifenkatalogs des jeweiligen Herstellers darüber informieren, welche Abmessungen für das Modell zugelassen sind.
Geschwindigkeitsindex
Klasse |
L |
M |
N |
P |
Q |
R |
S |
T |
U |
H |
V |
VR |
W |
ZR |
Y |
Km/h |
120 |
130 |
140 |
150 |
160 |
170 |
180 |
190 |
200 |
210 |
240 |
>240 |
270 |
>240 |
300 |