Wurde ein Schaden selbst verursacht, beziehungsweise ist ein Schaden durch
Haarwild, Sturm- und Hagel, Feuer, Wasser, Diebstahl oder Vandalismus entstanden, liegt ein Kaskoschaden vor.
Die Kaskoversicherung umfasst die Beschädigungen, die Zerstörung und den Verlust des Fahrzeuges und seiner unter Verschluss verwahrten oder an ihm befestigten Teile, soweit die allgemeine Betreibserlaubnis durch deren Einbau nicht erlischt oder gesetzliche Bestimmungen deren Einbau entgegen stehen.
Enstprechend dem Versicherungsvertrag ist in diesem Fall Ihr Versicherer weisungsberechtigt.
Ob bzw. wer im Schadenfall mit der Gutachtenerstellung beauftragt wird, bestimmt der / Ihr Versicherer.
Möchten Sie Sie einen Sachverständigen Ihrer Wahl beauftragen, müssen Sie erst eine Freigabe Ihrer Versicherung einholen, da sonst die Kosten für das Gutachten nicht von der Versicherung bezahlt werden.
Nach § 14 AKB besteht bei Meinungsverschiedenheiten über die Höhe des Schadens eine Möglichkeit zur Beauftragung eines eigenen Gutachters.
Entsprechend der jeweiligen Entscheidungen aus diesem Verfahren werden die
eigenen Gutachterkosten getragen.
Teil-Kaskoversicherungen
- Kurzschluss an der Verkabelung
- Glasbruchschaden
- Sturm, Hagel, Blitzschlag oder Überschwemmung
- Diebstahl
- Marderbiss
- Haarwildschäden (Im Sinne §2Abs. 1 Nr. Bundesjagdgesetz)
- Rettungsschäden (Ausweichmanöver bei / vor Wildunfall, Zeugen)
Voll-Kaskoversicherung
- Selbstverschulderter Unfall
- Vandalismus
- Alle Fälle der Teilkasko